Gerüstbau Schmidt

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Über uns -->AGB's und Vertragsbedingungen

IHR KOMPETENTER GERÜSTBAUER IN UND UM ZEITZ

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gerüstbau

1. Geltung der Bedingungen und Vertragsabschluss
1.1 Vorstehendes bzw. beigefügtes Angebot geben wir ausschließlich unter Einbeziehung nachstehender Bedingungen sowie in der Ausschreibung enthaltener technischer Erfordernisse ab. Es gelten darüber hinaus – soweit nachstehend nicht anders vereinbart: die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die DIN 18451 (Richtlinien für Vergabe und Abrechnung bei Gerüstarbeiten) mit Ausnahme der in Punkt 1.2 dieser AGB näher bezeichneten und hiervon abweichenden Regelungen, die für das Gerüstbaugewerbe geltenden DIN-Normen, die technischen Vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften, sämtlich in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsgrundlage. Wir bieten dem Auftragsgeber an, die entsprechenden Texte zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Etwaige, der Ausschreibung des Auftraggebers zugrunde gelegten Bedingungen verpflichten uns nicht, soweit sie nicht mit unseren übereinstimmen. Wir widersprechen ihnen ausdrücklich. Von unserer Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden wurden weder schriftlich noch mündlich getroffen.

1.2 Die DIN 18451 ist Vertragsgrundlage mit Ausnahme der Punkte 3.7, 4.3.23 sowie 5.1.3, Satz 4, die mit gleichen Ziffern mit folgenden Abweichungen geregelt werden:

3.7
- 3.7.1 Die Gerüste sind in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der Auftraggeber die Obhutspflicht und die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste.
- 3.7.2 Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der Auftragnehmer den vertragsmäßigen Zustand auf Aufforderung durch den Auftraggeber wieder herzustellen.
- 3.7.3 Soweit die Wiederherstellung nicht aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat oder infolge natürlichen Verschleißes erfolgt, hat der Auftraggeber die Kosten zu übernehmen.
- 4.3.23 Reinigen und Abräumen der Gerüste von grober Verschmutzung, Abfällen und Rückständen jeder Art, soweit der Abbau und Wiederverwendung ohne diese Vorleistungen nicht möglich sind. Das Gerüst ist besenrein zurückzugeben.
- 5.1.3 Bei Einrüstung von Teilflächen werden Aufmaß Längen und Aufmaß Höhen durch bearbeitende Fläche bestimmt; dabei kann die kleinste Aufmaß Länge jedoch nicht kleiner sein als die maximal zulässige Gerüstfeldweite nach DIN 4420, Teil 1 und Teil 2 in Abhängigkeit von Gerüstart und –gruppe oder entsprechend der vorgegebenen Gerüstweite des verwendeten Systemgerüstes; Die Aufmaß Höhe wird von der Standfläche der Gerüste gerechnet.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge werden für uns erst mit unserer Auftragsbestätigung bindend. Die Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum.

1.4 Für den Inhalt des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung endgültig maßgebend, wenn ihr Auftraggeber nicht binnen drei Arbeitstagen nach ihrem Eingang widerspricht, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn. Dies gilt insbesondere bei mündlich bzw. fernmündlich erteilten Aufträgen. Der Auftraggeber erkennt in diesem Falle ausdrücklich die Geltung dieser Auftragsbestätigung beigefügten Vertragsbedingungen an, sofern er nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht.

2. Rückgabepflicht
Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetreten Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass wir selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten haben oder natürlicher Verschleiß bei vertragsmäßiger Nutzung Ursache war.

3. Freigabe von Gerüsten zum Abbau
3.1 Die Freigabe zum Abbau der Gerüste hat schriftlich zum erfolgen. Mündliche oder Fernmündliche Abmeldungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Die Zeitdauer der Gebrauchsüberlassung endet drei Tage nach Eingang der schriftlichen Freigabe bei uns.
3.2 Können freigebende Gerüste aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von drei Werkstagen ab- oder umgebaut werden, so verlängert sich die Vorhaltezeit bis zur Erfüllung der zum ordnungsgemäßen Ab- oder Umbau erforderlichen Voraussetzungen. Dies ist uns schriftlich mitzuteilen.

4. Schäden an einrüstenden Sachen
4.1 Für Schäden, die beim Aufbau, der Benutzung oder Abbau des Gerüstes an Sachen entstehen, die einzurüsten sind oder sich in unmittelbarer Nähe des Gerüstes oder dem Wege zum Gerüst befinden, haften wir nur, wenn uns oder unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung der Schäden zur Last fällt. Das gilt z. B. für Schäden an Ziegeln, Dachhaut oder Glas von Dächern, Kaminen, Antennen, Verankerungsmitteln, Blumenkästen sowie Gartenanlagen.
4.2 Jede Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn uns offensichtliche Schäden an Fensterscheiben und Beleuchtungsanlagen nicht sofort, an sonstigen Gegenständen nicht binnen drei Arbeitstagen nach ihrer Entstehung, schriftlich angezeigt werden.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Es gilt § 16 VOB/B. Werden nach Annahme der Schlussrechnung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung (§14, Nr. 1 VOB/B) festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten.
5.2 Das Verlangen nach Berichtigung derartiger Fehler gilt nicht als Nachforderung im Sinne des § 16, Nr. 3 Abs. 2 VOB/B. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers aus §§ B12 ff BGB werden hierdurch nicht berührt. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlung (§§ 812 ff BGB) können wir uns nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§§ 818, Abs. 3 BGB) berufen.

6. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zeitz.


Vertragsbedingungen

1. Haftung für Außenanlagen etc.
Selbstverständlich führen wir die Arbeiten mit größter Sorgfalt aus. Jedoch übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Schäden an den im Aufstellungs- bzw. Montagebereich befindlichen Außenanlagen, Gas-/wasser-/Elektroeinrichtungen, Rohrleitungen etc. Bepflanzungen, Bäume, Sträucher o. ä. sind bauseits zurückzuschneiden bzw. entfernen oder zu schützen.

2. Freihaltung
Die benötigten Stellflächen sowie Montage- und Transportbereiche sind Bauseits freizuhalten.

3. Sperrung und Verkehrslenkung
Eventuell erforderliche Absperrungen oder Verkehrslenkungen sowie behördliche Maßnahmen bzw. Auflagen sind bauseits und für uns kostenlos durchzuführen.

4. Straßenlandnutzung / Behörden
Die Nutzung von öffentlichem Straßenland ist auftraggeberseitig vor Beginn unserer Arbeiten zu beantragen und zu begleichen. Auf Wunsch bereiten wir den Antrag zur Unterzeichnung und Einreichung bei den Behörden vor.

5. Nutzung von Nachbargrundstücken
Wird für den Material- Transport bzw. die Aufstellung ein Nachbargrundstück benutzt, so ist die Genehmigung dafür rechtzeitig und auftraggeberseitig einzuholen. Entsprechendes gilt für die Nutzung von Luftraum über fremden Grundstücken oder Dächern etc.

6. Transporterschwernisse
Falls nicht andere Umstände bekannt sind, gehen wir davon aus, dass eine unmittelbare Zufahrts- und Parkmöglichkeit für den Lkw an die jeweilige Stellfläche gegeben ist. Zusätzliche Transport-Erschwernisse sind in diesem Fall in unserem Preis für Gerüst nicht enthalten.

7. Aufmaß
Die abzurechnenden Massen werden durch ein Aufmaß nach DIN 18451und VOB ermittelt (Oberkante Boden bis Oberkante des Objektes).

8. Änderungen / Umbauten
Nachträgliche Änderungen an den Gerüstkonstruktionen bzw. Umbauten für andere Gewerke werden nach Anforderung kalkuliert und sind über den im Angebot beschriebenen Umfang hinaus nicht enthalten. Umbauarbeiten werden zu den EP`s wie Neuaufbau abgerechnet.

9. Stellfläche
Die ausreichende Tragfähigkeit der Stellflächen ist bauseits sicherzustellen und zu erhalten sowie ggf. nachzuweisen. der Baugrund muss ausreichend stabil bzw. verfüllt und verdichtet sein.

10. Ankermöglichkeiten

Wir setzen voraus, dass am Bauwerk geeignete und ausreichende Verankerungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Standsicherheit des Bauwerks bzw. einzelner Bauteile unter Berücksichtigung der Einflüsse aus statischen und Dynamischen Belastungen durch Verankerungen ist ggf. bauseits nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ab einer Dämmstärke von mehr als 50 mm, Dauergerüstanker eingebaut werden müssen. In der Regel werden diese bauseitig vom Fassadenbauer eingebaut. Das Gerüst wird hierfür vom Gerüstbauer zuerst mit normalen Gerüstankern (50 mm) aufgestellt und vor Beginn der Fassadenarbeiten in die vormontierten Dauergerüstanker umgehängt. Hierfür ist im LV eine gesonderte Position vorgesehen, oder wird mittels Nachtrag angezeigt.

11. Übergabe

Die benutzungsfertige Erstellung des Gerüstes wird durch ein entsprechendes Freigabeprotokoll angezeigt, wodurch das Gerüst an den Nutzer übergeben ist.

12. Zustandserhalt vom Gerüst

Konstruktive Veränderungen am Gerüst dürfen nur durch uns vorgenommen werden, jeder Benutzer ist für den Zustand-Erhalt mitverantwortlich. Insbesondere ist es untersagt, Verankerungen oder Absturzsicherungen zu entfernen bzw. zu verändern, zusätzliche Windangriffsflächen zu schaffen oder die Standsicherheit anderweitig zu gefährden. Sturmschäden an unserer Gerüstbekleidung beseitigen wir kostenlos, wenn diese bauseits nicht beschädigt war und seit dem Mietbeginn nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.

13. Mietende

Die Berechnung der Miete endet einen Werktag nach Erhalt einer entsprechenden Nachricht vom Auftraggeber. Das Gerüst ist vollständig und besenrein für den Abbau zu übergeben. Beschädigte/zerstörte Teile werden zum Neupreis zzgl. anteiliger Transportkosten berechnet.

14. Ankerlöcher

Beim Abbau verschließen wir die Ankerlöcher auf Wunsch mit farblosen Kunststoff-Kappen, jedoch ohne Übernahme von Gewährleistungen und ohne Anpassung an Farbe oder Struktur der Fassade.

15. Statik

Eine Statische Berechnung ist entweder in unserer Leistungsbeschreibung bzw. einer gesonderten Position enthalten, oder bei Bedarf und Anforderung auftraggeberseitig gesondert zu vergüten.

16. Kündigung

Wir behalten uns vor, den Vertrag bei Zahlungsverzug von mehr als drei Wochen sofort zu kündigen und das Gerüst dann umgehend abzubauen.



Gerüstbau Schmidt
Alte Dorfstraße 12
06712 Kretzschau
OT Salsitz



Tel.: 03441 / 30 00 39
Fax: 03441 / 30 02 08
e-mail: info@geruestbauschmidt.de


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